Neue Düsseldorfer Tabelle 2017

Nachdem bereits im vergangenen Jahr auch der Mindestunterhalt für 2017 durch die Mindestunterhaltsverordnung verbindlich festgelegt worden war, erfolgt nun die angekündigte Änderung der Düsseldorfer Tabelle zum 1.1.2017.

Der Mindestunterhalt in der ersten Einkommensgruppe erhöht sich in der

  1. Altersstufe (0 – 5 Jahre): von 335 Euro auf 342 Euro,
  2. Altersstufe (6 – 11 Jahre): von 384 Euro auf 393 Euro,
  3. Altersstufe ( 12 – 17 Jahre): von 450 Euro auf 460 Euro.

 

Eine Erhöhung des Kindergeldes hat der Gesetzgeber für das Jahr 2017 ebenfalls angekündigt. Für Mitte Dezember 2016 ist eine Entscheidung über die Erhöhung des Kindergeldes vorgesehen. Die Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle und auch die aktualisierten „Zahlbetragstabellen“, die den Unterhalt nach Abzug des entsprechenden Kindergeldanteils ausweisen, werden veröffentlicht, sobald das Kindergeld 2017 endgültig feststeht.

 

Nachtrag:

 

Hier finden Sie die vollständige Düsseldorfer Tabelle 2017