Einträge von Rechtsanwältin Rohrmann

Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2016

Bis Ende 2015 war der Mindestunterhalt an die steuerlichen Kinderfreibeträge gekoppelt. Seit dem 01.01.2016 entsprechen die in der Düsseldorfer Tabelle festgelegten Unterhaltsbeträge nach der ersten Einkommensgruppe dem Mindestbedarf gemäß der sog. Mindestunterhaltsverordnung. Somit erhöht sich der Mindestunterhalt ab Januar 2016 erneut:   Altersstufe: von 328 Euro auf 335 Euro, Altersstufe: von 376 Euro auf 384 […]

Neue Düsseldorfer Tabelle (Stand 1. August 2015)

Zum 1. August 2015 werden die Bedarfssätze unterhaltsberechtigter Kinder erstmals seit 2010 wieder erhöht.   Für den Mindestunterhalt bedeutet dies: Kindern stehen bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres statt 317 Euro nun 328 Euro monatlich zu. Kinder vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres haben einen Mindestbedarf von 376 Euro statt zuvor 364 Euro, […]