Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2016
Bis Ende 2015 war der Mindestunterhalt an die steuerlichen Kinderfreibeträge gekoppelt. Seit dem 01.01.2016 entsprechen die in der Düsseldorfer Tabelle festgelegten Unterhaltsbeträge nach der ersten Einkommensgruppe dem Mindestbedarf gemäß der sog. Mindestunterhaltsverordnung. Somit erhöht sich der Mindestunterhalt ab Januar 2016 erneut: Altersstufe: von 328 Euro auf 335 Euro, Altersstufe: von 376 Euro auf 384 […]