Unterhaltsrechtliche Leitlinien des Oberlandesgerichts Braunschweig – seit 1.1.2021 Abzug von 1/10 Erwerbstätigenbonus beim Ehegattenunterhalt
Der Unterhaltsbedarf des getrennt lebenden und geschiedenen Ehegatten beläuft sich grundsätzlich auf die Hälfte des zusammengerechneten eheprägenden bereinigten Einkommens beider Ehegatten (Halbteilungsgrundsatz). Soweit die Einkünfte auf Erwerbstätigkeit beruhen, billigt die Rechtsprechung bei der Berechnung von Ehegattenunterhalt dem Verpflichteten und auch dem Berechtigten einen Erwerbstätigenbonus zu, um den das unterhaltsrechtlich zu berücksichtigende Einkommen gekürzt und erst […]